
Verfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von lungengängigen anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen - Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (bisher: BGI 505-46)
Abschnitt 4.2 – 4.2 Regeln für die Faserzählung
Grundlage für die Faserzählung sind die Kriterien nach WHO [2].
Als Faser im Sinne dieser Regel wird jedes Objekt gezählt, das eine Länge L > 5 µm, eine Breite D < 3 µm und ein Länge/Breite-Verhältnis L/D > 3:1 aufweist. Als Länge gilt die rektifizierte Länge, als Breite die mittlere Breite (siehe Abbildung 5). Werden Fasern mit D < 0,2 µm gezählt, müssen diese im Auswerteprotokoll gesondert aufgeführt werden.
Ausbauchungen, wie sie beispielsweise durch Harz oder Binder bei künstlichen Mineralfasern (KMF) auftreten können, werden ignoriert. Im Zweifelsfall wird D < 3 µm angenommen [2].

Abb. 5
Ermittlung der Länge und Breite einer Faser
Fasern, die an nicht faserförmige Partikel angelagert sind oder angelagert zu sein scheinen, werden behandelt, als ob die nicht faserförmigen Partikel nicht vorhanden wären. Es wird jedoch nur die sichtbare Länge der Fasern berücksichtigt, es sei denn, die Fasern gehen durch die Partikel hindurch und scheinen nicht unterbrochen zu sein.
Fasern, deren beide Enden im Inneren des Zählfeldes liegen, erhalten das Zählgewicht 1, Fasern mit nur einem Ende im Zählfeld erhalten das Zählgewicht 1/2, Fasern mit beiden Enden außerhalb des Zählfeldes erhalten das Zählgewicht 0.
Ein Faseragglomerat, das an einer oder mehreren Stellen seiner Länge kompakt und ungeteilt erscheint, sich aber an anderen Stellen in separate Fasern zu teilen scheint, wird als gespaltene Faser angesehen. Jedes andere Agglomerat, in dem Fasern sich berühren oder kreuzen, wird als Bündel angesehen.
Eine aufgespaltene (aufgespleißte) Faser zählt als 1 Faser, sofern die oben genannten Kriterien erfüllt sind. Ihre Breite wird in dem nicht aufgespleißten Teil gemessen. Einander überlappende (überkreuzende) Fasern (Faserbündel oder -büschel) werden einzeln gezählt, wenn dies möglich ist.
Überlappen sich so viele Fasern, dass sie nicht einzeln gezählt werden können (Faserbündel), so wird das Faserbündel nur dann als eine Faser gezählt, wenn seine Gesamtdimensionen die oben genannten Kriterien für Länge, Breite und Länge/Breite-Verhältnis erfüllen. Andernfalls bleibt das Faserbündel unberücksichtigt.
Falls mehr als ein Achtel einer Zählfeldfläche von Fasern oder Partikeln bedeckt ist, wird dieses Zählfeld nicht berücksichtigt.
Falls mehr als 10 % der Bildfelder einer Filterprobe als überbelegt gewertet werden, ist diese Filterprobe zu verwerfen.
Es ist eine Fläche von mindestens 0,15 mm2 auszuwerten.
Es sind insgesamt mindestens 50 Fasern (ohne Calciumsulfatfasern) zu zählen und zu identifizieren. Sollten auf der untersuchten Filterfläche von 0,15 mm2 noch nicht 50 Fasern (ohne Calciumsulfatfasern) gefunden worden sein, sind weitere Bildfelder auszuwerten, bis diese Faserzahl erreicht ist. Wird die geforderte Faserzahl nach Auswertung von mindestens 0,5 mm2 Filterfläche nicht erreicht, kann die Auswertung beendet werden.
Auszuwertende Bildfelder werden so ausgewählt, dass die gesamte Fläche des Filterabschnittes gleichmäßig berücksichtigt wird (ohne Bevorzugung der Randpartien oder des zentralen Filterbereichs) und Überlappungen der auszuzählenden Bildfelder ausgeschlossen sind. Zu empfehlen ist die mäanderförmige Verteilung der Bildfelder über die gesamte effektive Filterfläche.
Abbildung 6 zeigt schematisch Beispiele für die Anwendung der Faserzählregeln.

Abb. 6
Beispiele zur Anwendung der Faserzählregeln (die Länge der Bildkante entspricht 38 µm):
a) 2 1/2 Fasern: 5 Enden im Zählfeld.
b) 1 1/2 Fasern.
c) 3 Fasern: Die beiden aneinanderliegenden Fasern sind deutlich unterscheidbar; die Ausbauchung wird für die Breitenbetrachtung ignoriert.
d) 2 Fasern: Der sichtbare Teil der Faser wird berücksichtigt.
e) 4 1/2 Fasern: Agglomerat aus 3 Fasern, die Aufspleißungen werden ignoriert. Die Enden der an der rechten Kante liegenden Faser werden als außerhalb befindlich angesehen.
f) 0 Fasern: Die faserförmigen Partikeln sind zu kurz oder zu dick.