DGUV Information 213-541 - Verfahren zur Bestimmung von Holzstaub (bisher: BGI 5...

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Abschnitt 5.1, 5 Beurteilung des Verfahrens 5.1 Präzision
Abschnitt 5.1
Verfahren zur Bestimmung von Holzstaub (bisher: BGI 505-41)
Titel: Verfahren zur Bestimmung von Holzstaub (bisher: BGI 505-41)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-541
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 5.1 – 5
Beurteilung des Verfahrens

5.1
Präzision

Da Holz in Abhängigkeit u.a. von der Art, Herkunft, Lagerung und Bearbeitung Luftfeuchtigkeit aufnehmen oder abgeben kann, ist eine allgemein gültige Aussage über die Präzision des Gesamtverfahrens nicht möglich.

Zur Abschätzung der Präzision der Wägung wurden in Laborversuchen jeweils 5 Filter eines Typs und einer Größe im Verlauf des Tages zehnmal gewogen. Die Standardabweichung der Wägeergebnisse für Glasfaserfilter lag für 70-mm-Filter bei 0,06 mg (0,02 %) und für 150-mmFilter bei 0,21 mg (0,06 %).