DGUV Information 213-537 - Verfahren zur Bestimmung von Acrylamid (bisher: BGI 5...

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Abschnitt 2.6, 6 Bemerkungen
Abschnitt 2.6
Verfahren zur Bestimmung von Acrylamid (bisher: BGI 505-37)

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf Glasfaserfilter mit nachgeschalteter Adsorption an Aktivkohle, Gaschromatographie nach Desorption

Titel: Verfahren zur Bestimmung von Acrylamid (bisher: BGI 505-37)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-537
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2.6 – 6 Bemerkungen

Die Luftfeuchte hat normalerweise keinen Einfluss auf das Messergebnis. Bei extrem hoher Luftfeuchtigkeit kann es bei der Extraktion zur Bildung von zwei Phasen kommen, da Wasser mit Dichlormethan/Methanol ebenfalls von der Kohle desorbiert wird. Da sich Acrylamid auch in Wasser löst, findet man in der organischen Phase zu wenig Acrylamid.

Die Lagerfähigkeit von adsorbiertem Acrylamid auf der Aktivkohle beträgt mindestens 14 Tage. Die Filter müssen direkt nach der Probenahme extrahiert werden.

Das Verfahren wurde bis zu einer maximalen Probenahmedauer von 4 Stunden getestet.