DGUV Information 213-537 - Verfahren zur Bestimmung von Acrylamid (bisher: BGI 5...

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Abschnitt 2.2, 2 Probenahme und Probenaufbereitung
Abschnitt 2.2
Verfahren zur Bestimmung von Acrylamid (bisher: BGI 505-37)

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf Glasfaserfilter mit nachgeschalteter Adsorption an Aktivkohle, Gaschromatographie nach Desorption

Titel: Verfahren zur Bestimmung von Acrylamid (bisher: BGI 505-37)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-537
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2.2 – 2 Probenahme und Probenaufbereitung

2.1
Probenahme

Die im Probenahmesystem GGP [1] enthaltene Kartusche (Glas) wird mit der Aktivkohle aus einem Dräger-Aktivkohleröhrchen Typ B gefüllt. Der vorgeschaltete Filterhalter wird mit einem Glasfaserfilter bestückt.

Das so vorbereitete System wird mit der Pumpe verbunden. Pumpe und Probenahmesystem werden von einer Person während der Arbeitszeit getragen oder ortsfest verwendet. Der Volumenstrom beträgt 3,5 l/min. Dies entspricht einer Ansauggeschwindigkeit von 1,25 m/sec (Gesamtstaubdefinition). Bei 2 Stunden Probenahmedauer wird ein Probeluftvolumen von 420 l durchgesetzt.

2.2
Probenaufbereitung

Das Glasfaserfilter wird direkt nach der Probenahme zusammen mit der Aktivkohle in ein Septumfläschen gegeben und mit 3 ml Dichlormethan/Methanol-Gemisch desorbiert, da auf dem Filter abgeschiedenes Acrylamid nicht lagerfähig ist. Die Desorption ist nach einer Stunde abgeschlossen.