DGUV Information 213-537 - Verfahren zur Bestimmung von Acrylamid (bisher: BGI 5...

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Abschnitt 1.8, 8 Beurteilung des Verfahrens
Abschnitt 1.8
Verfahren zur Bestimmung von Acrylamid (bisher: BGI 505-37)

Titel: Verfahren zur Bestimmung von Acrylamid (bisher: BGI 505-37)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-537
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 1.8 – 8 Beurteilung des Verfahrens

8.1
Präzision

Für die analytische Bestimmung wurde aus insgesamt 51 Analysen von Lösungen mit unterschiedlichen Acrylamidgehalten (Konzentrationsbereich 0,3 – 92 µg/10 ml Probelösung    0,003 – 1,6 mg/m3) eine relative Standardabweichung von ± 7 % ermittelt.

8.2
Nachweisgrenze

Die absolute Nachweisgrenze beträgt 6 ng Acrylamid.

Die relative Nachweisgrenze beträgt 0,003 mg/m3 an Acrylamid für 100 l Probeluft, 10 ml Probelösung und 200 µl Injektionsvolumen.

8.3
Spezifität

Die Spezifität ist in jedem Einzelfall zu prüfen.

8.5
Wiederfindungsrate

Die Wiederfindungsrate η wurde zu 0,9 bestimmt.

Unter den hier beschriebenen Bedingungen hat die Luftfeuchte keinen Einfluss auf das Messergebnis.