DGUV Information 213-537 - Verfahren zur Bestimmung von Acrylamid (bisher: BGI 5...

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Abschnitt 1.3, 3 Probenahme
Abschnitt 1.3
Verfahren zur Bestimmung von Acrylamid (bisher: BGI 505-37)

Titel: Verfahren zur Bestimmung von Acrylamid (bisher: BGI 505-37)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-537
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 1.3 – 3 Probenahme

Ein Kieselgelröhrchen wird geöffnet und mit der Pumpe verbunden. Pumpe und Röhrchen werden von einer Person während der Arbeitszeit getragen oder ortsfest verwendet. Der Volumenstrom beträgt ca. 200 ml/min. Bei einer 8-stündigen Probenahme entspricht das einem Probeluftvolumen von 100 l.

Soweit Acrylamid partikelförmig vorliegt, ist bei der Probenahme die Gesamtstaubdefinition zu beachten:
Partikeln müssen bei einer Ansauggeschwindigkeit von 1,25 m/s ± 10 % erfasst werden [1][2].

Bei kurzzeitigen Expositionen kann auch eine Probenahme mit einem maximalen Volumenstrom von 2,8 l/min bis zu 30 Minuten erfolgen.