DGUV Information 213-537 - Verfahren zur Bestimmung von Acrylamid (bisher: BGI 5...

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Abschnitt 04.4.1, 4 Auswertung 4.1 Kalibrierung
Abschnitt 04.4.1
Verfahren zur Bestimmung von Acrylamid (bisher: BGI 505-37)

04 – Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf Aktivkohlefilter

Titel: Verfahren zur Bestimmung von Acrylamid (bisher: BGI 505-37)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-537
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 04.4.1 – 4
Auswertung

4.1
Kalibrierung

Von den unter Abschnitt 1.2 beispielhaft beschriebenen Kalibrierlösungen werden jeweils 2 µl in den Gaschromatographen eingespritzt. Durch Auftragen der ermittelten Peakflächenverhältnisse von Acrylamid und β-Citronellol als internem Standard über die in den jeweiligen Kalibrierlösungen enthaltenen Konzentrationsverhältnisse von Acrylamid und β-Citronellol wird die Kalibrierkurve erstellt.