DGUV Information 213-529 - Verfahren zur Bestimmung von Antimontrioxid (bisher: ...

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Abschnitt 2, 2 Probenahme
Abschnitt 2
Verfahren zur Bestimmung von Antimontrioxid (bisher: BGI 505-29)
Titel: Verfahren zur Bestimmung von Antimontrioxid (bisher: BGI 505-29)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-529
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2 – 2 Probenahme

Der Filterhalter wird mit dem Membranfilter bestückt und mit der Pumpe verbunden. Die Probenahme kann stationär oder personengetragen erfolgen. Der Volumenstrom wird zu Beginn der Messung auf 10 l/min eingestellt. Bei zweistündiger Probenahme entspricht dies einem Probeluftvolumen von 1,2 m3. Nach der Probenahme ist der Volumenstrom auf Konstanz zu überprüfen. Ist die Abweichung vom eingestellten Volumenstrom größer ± 5 % wird empfohlen, die Messung zu verwerfen (siehe hierzu BGI 505-0 "Allgemeiner Teil", Abschnitt 3).