DGUV Information 213-528 - Verfahren zur Bestimmung von 1,2-Epoxypropan (Propyle...

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Abschnitt 1.2.2, B 2 Probenahme
Abschnitt 1.2.2
Verfahren zur Bestimmung von 1,2-Epoxypropan (Propylenoxid) (bisher: BGI 505-28)
Titel: Verfahren zur Bestimmung von 1,2-Epoxypropan (Propylenoxid) (bisher: BGI 505-28)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-528
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 1.2.2 – B 2 Probenahme

Ein Aktivkohleröhrchen wird geöffnet und mit einer Pumpe verbunden. Die Pumpe und das Röhrchen werden von einer Person während der Arbeitszeit getragen oder ortsfest verwendet. Das Verfahren wurde mit einem Volumenstrom von 10 l/h bis 2 Stunden bzw. von 2 l/h bis 8 Stunden Probenahmedauer geprüft.