DGUV Information 213-522 - Verfahren zur Bestimmung von 2-Nitronaphthalin (bishe...

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Abschnitt 3.1, 3 Analytische Bestimmung 3.1 Probenaufbereitu...
Abschnitt 3.1
Verfahren zur Bestimmung von 2-Nitronaphthalin (bisher: BGI 505-22)
Titel: Verfahren zur Bestimmung von 2-Nitronaphthalin (bisher: BGI 505-22)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-522
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.1 – 3 Analytische Bestimmung
3.1 Probenaufbereitung und Analyse

Zur Aufbereitung wird das Glasfaserfilter und der gesamte Inhalt des Kieselgelröhrchens in ein 10-ml-Rollrandfläschchen überführt und mit 3 ml Methanol versetzt. Danach wird das Rollrandfläschchen verschlossen und zwei Stunden geschüttelt (Probelösung).

Um sicherzustellen, dass das zur Desorption verwendete Methanol, das Glasfaserfilter und das Kieselgelröhrchen keine störenden Verunreinigungen enthalten, werden ein unbeladenes Glasfaserfilter und ein Kieselgelröhrchen mit 3 ml Methanol desorbiert (Leerwertlösung).

Aus der Leerwert- und Probelösung werden je 10 μl entnommen, in den Flüssigchromatographen injiziert und Chromatogramme, wie unter Abschnitt 3.2 beschrieben, angefertigt. Nach der chromatographischen Trennung wird das 2-Nitronaphthalin bei einer Wellenlänge von 300 nm detektiert.