DGUV Information 213-520 - Verfahren zur Bestimmung von Hydrazin (DGUV Informati...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 4.2, 4.2 Berechnung des Analysenergebnisses
Abschnitt 4.2
Verfahren zur Bestimmung von Hydrazin (DGUV Information 213-520)
Titel: Verfahren zur Bestimmung von Hydrazin (DGUV Information 213-520)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-520
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 4.2 – 4.2 Berechnung des Analysenergebnisses

Aus den erhaltenen Chromatogrammen werden die Peakflächen des Hydrazinderivats (3,5-Dimethylpyrazol) und des Pyrazols ermittelt, der Quotient gebildet und aus derjeweiligen Kalibrierfunktion der zugehörige Wert für die Masse des Hydrazins in der Probelösung in µg bestimmt.

Die Berechnung der Massenkonzentration der jeweiligen Einzelsubstanz in der Probeluft in mg/m3 erfolgt nach Formel:

c =m
______
V · η
 

Es bedeuten:

cMassenkonzentration des Hydrazins in mg/m3
mMasse des Hydrazins in der Analysenprobe in µg
VProbeluftvolumen in Liter
ηWiederfindung

Ist die Konzentration des Hydrazins außerhalb des Kalibrierbereiches, so ist die Probelösung entsprechend mit Desorptionslösung zu verdünnen und die Quantifizierung mit der verdünnten Probelösung zu wiederholen.