
Abschnitt 4.2
Verfahren zur Bestimmung von Hydrazin (DGUV Information 213-520)
Verfahren zur Bestimmung von Hydrazin (DGUV Information 213-520)
Abschnitt 4.2 – 4.2 Berechnung des Analysenergebnisses
Aus den erhaltenen Chromatogrammen werden die Peakflächen des Hydrazinderivats (3,5-Dimethylpyrazol) und des Pyrazols ermittelt, der Quotient gebildet und aus derjeweiligen Kalibrierfunktion der zugehörige Wert für die Masse des Hydrazins in der Probelösung in µg bestimmt.
Die Berechnung der Massenkonzentration der jeweiligen Einzelsubstanz in der Probeluft in mg/m3 erfolgt nach Formel:
c = | m ______ V · η |
Es bedeuten:
c | Massenkonzentration des Hydrazins in mg/m3 |
m | Masse des Hydrazins in der Analysenprobe in µg |
V | Probeluftvolumen in Liter |
η | Wiederfindung |
Ist die Konzentration des Hydrazins außerhalb des Kalibrierbereiches, so ist die Probelösung entsprechend mit Desorptionslösung zu verdünnen und die Quantifizierung mit der verdünnten Probelösung zu wiederholen.