DGUV Information 213-519 - Verfahren zur Bestimmung von Ethylenimin (bisher: BGI...

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Abschnitt 4, 4 Probenaufbereitung
Abschnitt 4
Verfahren zur Bestimmung von Ethylenimin (bisher: BGI 505-19)
Titel: Verfahren zur Bestimmung von Ethylenimin (bisher: BGI 505-19)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-519
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 4 – 4 Probenaufbereitung

Die Waschflaschen werden in einen 10 ml- bzw. 25 ml-Meßkolben entleert und mit Reagenzlösung nachgespült. Der Meßkolben wird mit Reagenzlösung zur Marke aufgefüllt. Der Meßkolbeninhalt wird im Scheidetrichter zweimal mit je 4 ml Chloroform extrahiert. Das Chloroform aus dem Scheidetrichter wird durch ein Papierfilter in einen 10 ml-Meßkolben gegeben. Das Papierfilter wird mit dem zum Auffüllen dieses Meßkolbens erforderlichen Chloroform ausgewaschen. Diese Probelösung wird der chromatographischen Bestimmung zugeführt.