
Abschnitt 4.2
Verfahren zur Bestimmung von Nickel und seinen Verbindungen Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-510)
Verfahren zur Bestimmung von Nickel und seinen Verbindungen Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-510)
Abschnitt 4.2 – 4.2 Berechnen des Analysenergebnisses
Über die gemessene Extinktion wird aus der Kalibrierkurve der zugehörige Wert für die Masse in der Messlösung entnommen und die Nickel-Masse in der Probe nach Formel (1) berechnet.

Die Berechnung der Massenkonzentration von Nickel in der Probeluft in µg/m3 erfolgt nach Formel (2).

Es bedeuten:
m | Nickel-Masse in der Probe in µg |
c | Nickel-Konzentration der Messlösung in µg/l |
c̄ Bl(akt) | aktueller Mittelwert der Nickel-Konzentration in der Blindwertlösung in µg/l (siehe Abschnitt 3.1) |
V | abgelesenes Volumen der Probelösung in l |
f | Verdünnungsfaktor (f = 4, siehe Abschnitt 3.1) |
c m | Massenkonzentration von Nickel in der Probeluft in µg/m3 |
V Luft | Probeluftvolumen in m3 |