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DGUV Information 213-510 - Verfahren zur Bestimmung von Nickel und seinen Verbindungen Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-510)
Titel: Verfahren zur Bestimmung von Nickel und seinen Verbindungen Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (DGUV Information 213-510)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-510
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Verfahren zur Bestimmung von Nickel und seinen Verbindungen
Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
(DGUV Information 213-510)

Information

(bisher BGI 505-10)

string DGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe August 2020

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kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de

Erläuterungen zur Gültigkeit

Einige Messverfahren dieser Reihe entsprechen bezüglich der Validierung, der Bestimmungsgrenze und der Probenahme nicht mehr den Anforderungen an das aktuelle Regelwerk, können aber für spezielle Aufgabenstellungen oder als Grundlage für eine Weiterentwicklung der Verfahren herangezogen werden. Diese sind als eingeschränkt geeignet mit den folgenden Kategorien gekennzeichnet:

E1:Validierung entspricht nicht den aktuellen Anforderungen
E2:Bestimmungsgrenze genügt nicht den aktuellen Anforderungen
E3:Probenahme entspricht nicht den aktuellen Anforderungen

Diese Verfahren sind unverändert in der Version der damaligen Ausgabe im Anhang wiedergegeben.

Als zurückgezogen werden Messverfahren bezeichnet, wenn das Verfahren durch ein neueres anerkanntes Verfahren gleicher Methodik ersetzt oder die angewandte Methode veraltet, nicht mehr nachvollziehbar oder fehlerbehaftet ist.

Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" (DGUV Information 213-500) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.

Die Verfahren wurden bis 1998 unter der Nummer ZH 1/120.xx und von 1999 bis 2013 unter der Nummer BGI 505-xx bzw. BGI/GUV-I 505-xx veröffentlicht.

Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Analysenverfahren aus der DGUV Information 213-5xx-Reihe finden Sie unter http://analytik.bgrci.de

Inhaltsverzeichnis Abschnitt
  
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohrtechnik (GFAAS) nach Säureaufschluss Verfahren 03
Kurzfassung  
Geräte, Chemikalien und Lösungen 1
Geräte 1.1
Chemikalien und Lösungen 1.2
Probenahme 2
Analytische Bestimmung 3
Probenaufbereitung und Ana lyse 3.1
Instrumentelle Arbeitsbedingungen 3.2
Auswertung 4
Kalibrierung 4.1
Berechnen des Analysenergebnisses 4.2
Beurteilung des Verfahrens 5
Präzision und Wiederfindung 5.1
Bestimmungsgrenzen 5.2
Selektivität 5.3
Literatur 6
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem Partikelfilter, Atomabsorptionsspektrometrie mit Graphitrohrtechnik nach Mikrowellendruckaufschluss Verfahren 04
Kurzfassung  
Geräte und Chemikalien 1
Geräte 1.1
Chemikalien 1.2
Lösungen 1.3
Probenahme 2
Analytische Bestimmung 3
Probenaufbereitung 3.1
Instrumentelle Arbeitsbedingungen 3.2
Auswertung 4
Kalibrierung 4.1
Berechnung des Analysenergebnisses 4.2
Beurteilung des Verfahrens 5
Wiederholpräzision 5.1
Vergleichspräzision und Wiederfindung 5.2
Bestimmungsgrenze 5.3
Lagerfähigkeit 5.4
Selektivität 5.5
Messunsicherheit 5.6
Vergleichsmessung 5.7
Literatur 6

Impressum

Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Arbeitsgruppe Analytik
im Sachgebiet "Gefahrstoffe",
Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie" der DGUV
Federführung Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)

Korrespondenzadresse
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Prävention - Kompetenz-Center Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik
Postfach 10 14 80, 69004 Heidelberg
E-Mail: analytik@bgrci.de

DGUV Information 213-510 zu beziehen bei Ihrem zuständigen
Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen