
Abschnitt 4.1
Verfahren zur Bestimmung von Acrylnitril (DGUV Information 213-501)
Verfahren zur Bestimmung von Acrylnitril (DGUV Information 213-501)
Abschnitt 4.1 – 4 Auswertung
4.1 Kalibrierung
Von den unter Abschnitt 1.2 beispielhaft beschriebenen Kalibrierlösungen werden jeweils 2 µl in den Gaschromatographen eingespritzt.
Durch Auftragen der ermittelten Peakflächenverhältnisse von Acrylnitril und n-Tetradecan als internem Standard über die in den jeweiligen Kalibrierlösungen enthaltenen Konzentrationsverhältnisse von Acrylnitril und n-Tetradecan wird die Kalibrierkurve erstellt. Sie verläuft unter den angegebenen Bedingungen linear.