
Abschnitt 2.2
Auswahl und Qualifizierung von Betonpumpenmaschinisten (bisher: BGI 5044)
Auswahl und Qualifizierung von Betonpumpenmaschinisten (bisher: BGI 5044)
Abschnitt 2.2 – 2.2 Voraussetzungen
2.2.1
Der Unternehmer sollte nur solche Personen auswählen und qualifizieren, die die in Abschnitt 2.1 genannten Voraussetzungen erfüllen.
2.2.2
Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen erwartet:
Das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
die Fähigkeit, Signale zu erlernen, umzusetzen und anwenden zu können,
die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.