DGUV Information 208-026 - Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren (DGUV I...

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Abschnitt 6, 6 Beispiele von Schutzeinrichtungen an Karussel...
Abschnitt 6
Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren (DGUV Information 208-026)
Titel: Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren (DGUV Information 208-026)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 208-026
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6 – 6 Beispiele von Schutzeinrichtungen an Karusselltüren

Zur Sicherung der Gefahrstellen sind kraftbetätigte Karusselltüren mit Schutzeinrichtungen ausgestattet. Diese können berührungslos, druckempfindlich oder eine Kombination von beidem sein.

Nachfolgend sind die heute gebräuchlichsten Absicherungen dargestellt, gleichwohl können andere Lösungen geeignet sein.

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Abb. 3 Absicherung der Haupt- und Gegenschließkante

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Abb. 4 Absicherung des Türflügels gegen Anstoßen und Einziehen

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Abb. 5 Taster für Langsamlauf und Not-Halt-Einrichtung