
Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen (bisher: BGI 5026)
Abschnitt 1.6 – 1.6 Konkrete Informationsbeschaffung
Für eine Gefährdungsbeurteilung sind eine Reihe wichtiger Informationen zu beschaffen.
Hierzu gehören insbesondere Informationen über
die Todesursache und den seit dem Todeszeitpunkt verstrichenen Zeitraum,
möglicherweise vorhandene Krankheiten verursachende Mikroorganismen,
die Art und Dauer der beabsichtigten Tätigkeiten (z.B. Grundversorgung),
die mögliche Exposition und Belastung von Beschäftigten anhand von Erfahrung aus dem Bestattungsgewerbe,
mögliche Infektionswege.
Zur Informationsbeschaffung ist eine Zusammenarbeit mit dem örtlichen Gesundheitsamt, dem Totenschein ausstellenden Mediziner bzw. dem Krankenhaus oder Altersheim anzustreben. Ggf. sollten auch Angehörige befragt werden. Die bestehenden rechtlichen Regelungen sind zu beachten (siehe 1.7).