DGUV Information 214-020 - Fahrzeugaufbereitung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4 - 4 Gefahrstoffe

Gefahrstoffe sind Stoffe und Zubereitungen mit gefährlichen Eigenschaften für Menschen, Tiere oder die Umwelt (Abbildung 1). Diese Eigenschaften sind z.B. [GefStoffV]

  • ätzend

  • giftig

  • reizend

  • entzündlich

  • krebserzeugend

  • umweltgefährlich

bgi-5025_abb01.jpg

Abb. 1: Kennzeichnung von Gefahrstoffen (Beispiele)

Es sind auch Fälle denkbar, in denen die Gefährdung erst durch das Zusammentreffen verschiedener Gefahrstoffe entstehen kann, zum Beispiel: Chlorgasentwicklung bei gemeinsamer Anwendung chlorhaltiger Produkte mit Säuren. Gefahrstoffe können durch Explosionen und Brände hohe Sachschäden verursachen und durch Vergiftungen, Verätzungen, Sensibilisierungen, Krebs oder Erbgutveränderungen schwere gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod nach sich ziehen.

Bei der Fahrzeugaufbereitung ist die Haut das am häufigsten geschädigte Organ. Daneben werden Gefahrstoffe durch Atmen und Verschlucken aufgenommen. Im Arbeitsbereich dürfen Gefahrstoffe nicht über den Tagesbedarf hinaus gelagert werden. Hierfür sollten separate Räume oder Gefahrstoffschränke zur Verfügung stehen (Abbildung 2).

bgi-5025_abb02.jpg

Abb. 2: Sichere Lagerung von Gefahrstoffen