
Abschnitt 8.2
Fahrzeugaufbereitung (bisher: BGI 5025)
Fahrzeugaufbereitung (bisher: BGI 5025)
Abschnitt 8.2 – 8.2 Tore
Tore können Schiebe-, Roll- oder Flügeltore, hand- oder kraftbetrieben sein.
Die Torflügel müssen gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen oder Herabfallen gesichert sein oder werden können.
An kraftbetriebenen Toren müssen Quetsch- und Scherstellen vermieden oder gesichert sein.
Häufige Mängel können sein:
defekte Schaltleisten
Totmannschaltung funktioniert nicht
Halteeinrichtung der Torflügel ist defekt
verbogene Torflügel und Führungsschienen