
Abschnitt 2.1
Fahrzeugaufbereitung (bisher: BGI 5025)
Fahrzeugaufbereitung (bisher: BGI 5025)
Abschnitt 2.1 – 2 Verantwortung
2.1 Unternehmer
Die vom Unternehmer zur Erfüllung seiner Unternehmerpflichten zu veranlassenden Maßnahmen sind z.B. [§§ 3-14 ArbSchG]
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung [§§ 2-14 BGV A1]
sichere und menschengerechte Einrichtungen schaffen
Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz treffen, durch Gestaltung von Arbeitsverfahren sowie durch Veränderungen von Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten
persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen
Beschäftigte unterweisen
Unterweisungsnachweis führen
sicherheitswidriges Verhalten nicht dulden