Abschnitt 7.1 - 7.1 Flüssigkeitsstrahler
Flüssigkeitsstrahler sind Einrichtungen, bei denen die Flüssigkeit in freiem Strahl über Düsen austritt (Abbildungen 8, 12).
Abb. 12: Flüssigkeitsstrahler
Es dürfen nur Flüssigkeitsstrahler eingesetzt werden, die entsprechend den oben genannten Vorschriften bzw. den Vorschriften zum Herstellungszeitpunkt gebaut sind.
Zu den Flüssigkeitsstrahlern gehören u.a.: [BGV 500; 2.36]
Hochruckreiniger
Dampfstrahler
Airlessspritzgeräte
Sprühextraktionsgeräte
Vor jeder Inbetriebnahme ist zu prüfen, ob sicherheitstechnische Mängel vorliegen.
Dies können u.a. sein:
defekte Lanzen
defekte Griffe
defekte Schlauchverbindungen
zu hoher Betriebsdruck
zu hohe Betriebstemperatur
verstopfte Düsen
Gefährdungen beim Umgang mit Flüssigkeitsstrahlern ergeben sich z.B.
durch die der Flüssigkeit beigemengten Gefahrstoffe, z.B. Reinigungsmittel
durch Dampf oder heiße Flüssigkeiten
durch einen unter hohem Druck stehenden Flüssigkeitsstrahl (Hautabrasionen, Durchschüsse)
durch Farbeinschüsse z.B. bei Airless-Farbspritzgeräten (schwere Gewebeschäden)
durch Abgase (Dieselmotorenemissionen, DME)
durch Lärmentwicklung