DGUV Information 214-020 - Fahrzeugaufbereitung

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Abschnitt 7.1 - 7.1 Flüssigkeitsstrahler

Flüssigkeitsstrahler sind Einrichtungen, bei denen die Flüssigkeit in freiem Strahl über Düsen austritt (Abbildungen 8, 12).

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Abb. 12: Flüssigkeitsstrahler

Es dürfen nur Flüssigkeitsstrahler eingesetzt werden, die entsprechend den oben genannten Vorschriften bzw. den Vorschriften zum Herstellungszeitpunkt gebaut sind.

Zu den Flüssigkeitsstrahlern gehören u.a.: [BGV 500; 2.36]

  • Hochruckreiniger

  • Dampfstrahler

  • Airlessspritzgeräte

  • Sprühextraktionsgeräte

Vor jeder Inbetriebnahme ist zu prüfen, ob sicherheitstechnische Mängel vorliegen.

Dies können u.a. sein:

  • defekte Lanzen

  • defekte Griffe

  • defekte Schlauchverbindungen

  • zu hoher Betriebsdruck

  • zu hohe Betriebstemperatur

  • verstopfte Düsen

Gefährdungen beim Umgang mit Flüssigkeitsstrahlern ergeben sich z.B.

  • durch die der Flüssigkeit beigemengten Gefahrstoffe, z.B. Reinigungsmittel

  • durch Dampf oder heiße Flüssigkeiten

  • durch einen unter hohem Druck stehenden Flüssigkeitsstrahl (Hautabrasionen, Durchschüsse)

  • durch Farbeinschüsse z.B. bei Airless-Farbspritzgeräten (schwere Gewebeschäden)

  • durch Abgase (Dieselmotorenemissionen, DME)

  • durch Lärmentwicklung