DGUV Information 214-018 - Schutzmaßnahmen beim Betreiben von Ballenpressenanlag...

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Abschnitt 3.2, Gefährdungen durch elektrische Energie
Abschnitt 3.2
Schutzmaßnahmen beim Betreiben von Ballenpressenanlagen (bisher: BGI 5008)
Titel: Schutzmaßnahmen beim Betreiben von Ballenpressenanlagen (bisher: BGI 5008)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 214-018
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.2 – Gefährdungen durch elektrische Energie

  • Elektrischer Schlag oder Verbrennungen infolge direkter oder indirekter Berührung spannungsführender Teile