
Schutzmaßnahmen beim Betreiben von Ballenpressenanlagen (bisher: BGI 5008)
Abschnitt 6 – Prüfung
Ballenpressenanlagen sind durch befähigte Personen entsprechend den Herstellerempfehlungen regelmäßig zu prüfen. Die Prüfung soll beinhalten:
Sicht- und Funktionskontrolle aller Aggregate einschließlich der zugehörigen Steuerelemente wie Lichtschranken, Näherungsschalter etc.
Sicht- und Funktionskontrolle aller Not-HALT-Stellteile und Sicherheitsschalter
Prüfung der Drahtführungsrollen auf Leichtgängigkeit und Lagerspiel
Prüfung der Drillhaken und Nadeln auf Spiel und Verschleiß
Prüfung auf Verschleiß und Vorspannung von Antriebselementen wie Ketten oder Riemen
Prüfung auf Leckagen an Hydraulikleitungen und Hydraulikzylindern
Prüfung auf Beschädigungen an Schlauchleitungen
Prüfung der Spaltmaße zwischen Pressplatte und Seitenwänden sowie Boden
Prüfung des Spaltmaßes zwischen Messer an der Pressplatte und festen Messern
Prüfung der elektrischen Ausrüstung entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3
Die obige Liste der Prüfpunkte stellt keine abschließende Aufzählung dar.