
Abschnitt 4.8
Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen (DGUV Information 203-036)
Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen (DGUV Information 203-036)
Abschnitt 4.8 – 4.8 Projektionslaser
Lasereinrichtung, deren sichtbare Strahlung auf Gegenstände oder Flächen zum Zweck der Projektion (keine Materialbearbeitung) gerichtet ist. Häufig auch als Beamer oder Monitor bezeichnet und eingesetzt.