
Abschnitt 4.6
Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen (DGUV Information 203-036)
Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen (DGUV Information 203-036)
Abschnitt 4.6 – 4.6 Laserschutzbeauftragte
Die Laserschutzbeauftragten gemäß TROS Laserstrahlung sollen eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung ( jeweils mindestens zwei Jahre) haben und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Die Laserschutzbeauftragten haben einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden LSB-Lehrgang, siehe TROS Laserstrahlung - Teil Allgemeines und DGUV Grundsatz 303-005 "Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen".