DGUV Information 203-036 - Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information findet Anwendung auf Laser-Einrichtungen im sichtbaren Wellenlängenbereich (400 nm bis 700 nm), deren Strahlung auf Flächen oder Gegenstände zum Zweck der Projektion oder von Showeffekten gerichtet ist.

Einsatzgebiete finden sich bei Veranstaltungen wie z. B. Theater- und Operninszenierungen, Konzerte, Shows, Kongresse, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen, Vor- und Aufführungen, Film- oder Fernsehaufnahmen.

Solche Veranstaltungen werden z. B. durchgeführt in Theatern, Mehrzweckhallen, Studios, Produktionsstätten bei Film und Fernsehen, Kabaretts, Varietés, Konzertsälen, Kongresszentren, Schulen, Ausstellungen, Messen, Museen, Diskotheken, Freizeitparks, Sportanlagen und Freilichtbühnen.

Projektionslaser werden z. B. bei Vorträgen auch als Laserpointer und in der Industrie zur Markierung, ohne Materialbearbeitung, verwendet.

Hauptschwerpunkt ist hierbei die Strahlungsgefährdung. Andere Gefährdungen werden im Einzelfall zusätzlich erwähnt.