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Laser-Einrichtungen
für Show- oder Projektionszwecke
(bisher: BGI 5007)

Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik

Stand der Vorschrift: Oktober 2004

Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

Diese BG-Information wurde erarbeitet vom Sachgebiet "Laserstrahlung" im Fachausschuss Elektrotechnik, vom Fachausschuss Nahrungs- und Genussmittel, und vom Sachgebiet: "Studios und Theater" im Fachausschuss Verwaltung der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit - BGZ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" der Fachgruppe "Öffentliche Verwaltung" des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK).

Diese BG-Information soll dem Unternehmer und Betreiber helfen, Anforderungen aus der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) zu erfüllen; siehe § 37 der Verordnung. Weiterhin soll dem Unternehmer eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der darauf erlassenen Verordnungen gegeben werden.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Laserspezifische Regelungen2
Information über Laserstrahlung3
Definitionen4
Bereitstellung und Benutzung5
Schutzmaßnahmen6
Laserklassen nach der BG-Information "Betrieb von Lasereinrichtungen" (BGI 832)Anhang 1
Beispiele für die Kennzeichnung der Laserklassen (nach Abschnitt 5 DIN EN 60 825-1)Anhang 2
Zeitkriterien für die Einhaltung von MZB-WertenAnhang 3
Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung von Show- und Projektions-LasernAnhang 4
Muster für die Anzeige eines Show- oder Projektions-Lasers Laseranzeige gemäß Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" (BGV B2/GUV-VB2)Anhang 5
BezugsquellenverzeichnisAnhang 6