
Abschnitt 3.7
Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern (DGUV Information 214-017)
Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern (DGUV Information 214-017)
Abschnitt 3.7 – 3.7 Abstützungen
Bei Abstützungen (Achsabstützungen, Rollenabstützungen, Kranabstützungen) muss gewährleistet sein, dass
ein unbeabsichtigtes Absinken während der Fahrt und ein unbeabsichtigtes Einfahren während des Kippvorganges verhindert wird, z. B. durch entsperrbare Rückschlagventile,
Sensoren, in Verbindung mit Warneinrichtungen im Führerhaus, auf aktivierte Abstützungen hinweisen.