
Abschnitt 4.2
Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern (DGUV Information 214-017)
Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern (DGUV Information 214-017)
Abschnitt 4.2 – 4.12 Aufnahmebügel
Aufnahmebügel (Abb. 23) müssen so gestaltet sein, dass
diese den zu erwartenden Beanspruchungen von mindestens 150 KN (Durchmesser Aufnahmebügel 50 mm) bzw. 240 KN (Durchmesser Aufnahmebügel 60 mm) standhalten und
durch deren Form ein problemloses Absetzen und Aufnehmen des Behälters gewährleistet ist.

Abb. 23
Aufnahmebügel

Abb. 24
Rangierbügel an der Tür der mobilen Behälterpresse

Abb. 25
Hinweise auf die Benutzung
Der Rangierbügel an mobilen Behälterpressen ist nicht zum Aufnehmen auf das Trägerfahrzeug zugelassen! |