DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern (DGUV Information ...

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Abschnitt 3.12, 3.12 Einrichtungen zur Sicherung des Behälte...
Abschnitt 3.12
Sicherer Einsatz von Absetzkippern (DGUV Information 214-016)
Titel: Sicherer Einsatz von Absetzkippern (DGUV Information 214-016)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 214-016
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.12 – 3.12 Einrichtungen zur Sicherung des Behälters auf dem Fahrzeug

CCC_1291_book_170201.jpg
StVZO
§ 22 DGUV Vorschrift 70 und 71
VDI 2700, Bl. 17
DIN 30723-1, -2

Einrichtungen gegen Verrutschen, Kippen oder Herabfallen der Behälter müssen vorhanden sein und sicher wirken.

Dies kann z. B. erreicht werden durch

  • hydraulische/pneumatische Verriegelungen,

  • seitliche Anschläge, die sich auf den jeweiligen Behälter einstellen lassen (siehe Abbildung 13),

  • einstellbare vordere und hintere Anschläge (siehe Abbildung 14),

  • Zurrpunkte, damit der Behälter mit Hilfe von Zurrmitteln zusätzlich zu den Anschlägen gesichert werden kann.