
Abschnitt 3.12
Sicherer Einsatz von Absetzkippern (DGUV Information 214-016)
Sicherer Einsatz von Absetzkippern (DGUV Information 214-016)
Abschnitt 3.12 – 3.12 Einrichtungen zur Sicherung des Behälters auf dem Fahrzeug
StVZO
§ 22 DGUV Vorschrift 70 und 71
VDI 2700, Bl. 17
DIN 30723-1, -2
Einrichtungen gegen Verrutschen, Kippen oder Herabfallen der Behälter müssen vorhanden sein und sicher wirken.
Dies kann z. B. erreicht werden durch
hydraulische/pneumatische Verriegelungen,
seitliche Anschläge, die sich auf den jeweiligen Behälter einstellen lassen (siehe Abbildung 13),
einstellbare vordere und hintere Anschläge (siehe Abbildung 14),
Zurrpunkte, damit der Behälter mit Hilfe von Zurrmitteln zusätzlich zu den Anschlägen gesichert werden kann.