DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern (DGUV Information ...

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Abschnitt 3.10, 3.10 Fangseile oder -ketten
Abschnitt 3.10
Sicherer Einsatz von Absetzkippern (DGUV Information 214-016)
Titel: Sicherer Einsatz von Absetzkippern (DGUV Information 214-016)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 214-016
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.10 – 3.10 Fangseile oder -ketten

Fangseile oder -ketten für das Hochauskippen müssen ausreichend lang sein, damit eine Überbeanspruchung beim Teleskopieren in Endstellung vermieden wird.

Eine Überlastung des Seiles oder der Kette kann auch durch eine Zuglastbegrenzung verhindert werden.