
Abschnitt 2.1
Sicherer Einsatz von Absetzkippern (DGUV Information 214-016)
Sicherer Einsatz von Absetzkippern (DGUV Information 214-016)
Abschnitt 2.1 – 2 Verantwortung
2.1 Grundsätzliches
Die Arbeitssicherheit im Betrieb und die sichere Gestaltung aller Arbeitsabläufe ist nach geltendem Recht (staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften etc.) eine wesentliche unternehmerische Aufgabe.
Die Unternehmensleitungen bzw. Vorgesetzten tragen hierfür die Verantwortung, aber auch Beschäftigte (Versicherte) sind im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit einer zu erbringenden Dienstleistung verantwortlich.