DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern (DGUV Information ...

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Abschnitt 5.1, 5 Allgemeines 5.1 Quetsch- und Scherstellen
Abschnitt 5.1
Sicherer Einsatz von Absetzkippern (DGUV Information 214-016)
Titel: Sicherer Einsatz von Absetzkippern (DGUV Information 214-016)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 214-016
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 5.1 – 5 Allgemeines
5.1 Quetsch- und Scherstellen

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DIN EN 349
DIN EN ISO 13857

Quetsch- und Scherstellen sind Gefahrstellen zwischen bewegten Teilen oder festen und bewegten Teilen im Arbeits- und Verkehrsbereich, wenn die Bewegungsenergie zu Verletzungen führen kann.

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Warnung vor Quetschgefahr
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Sie müssen vermieden werden oder gesichert sein. Dies kann z. B. geschehen durch

  • Einhalten von Sicherheitsabständen,

  • Verkleidung oder Abdeckung,

  • Anbringen von Abweisern oder Abweisbügeln,

  • Kennzeichnung der Quetsch- und Scherstellen.

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Es ist verboten, sich unter dem angehobenen Behälter aufzuhalten.
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Auf Restgefahren ist durch allgemein verständliche Sicherheitskennzeichnung, z. B. Piktogramme, hinzuweisen. Quetsch- und Scherstellen befinden sich z. B. zwischen

  • Hubarmen und Behältern,

  • Hubarmen und Rahmen der Absetzkippeinrichtung,

  • Hubarmzylinder und Rahmen der Absetzkippeinrichtung,

  • Ketten und Behälter,

  • Behälter und Ladefläche,

  • Behälter und Boden,

  • Abstützung und Boden,

  • Kipphaken und Behälter,

  • Kipphaken und Fahrzeug.

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Abb. 24 Quetschstelle zwischen Zylinder und Rahmen