DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern (DGUV Information ...

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Abschnitt 4.2, 4.2 Bezeichnung von Absetzbehältern
Abschnitt 4.2
Sicherer Einsatz von Absetzkippern (DGUV Information 214-016)
Titel: Sicherer Einsatz von Absetzkippern (DGUV Information 214-016)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 214-016
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 4.2 – 4.2 Bezeichnung von Absetzbehältern

CCC_1291_book_170201.jpg
DIN 30720-1, -2

Die Bezeichnung eines Absetzbehälters richtet sich nach der Form und dem Nennvolumen, z. B.

  • Asymmetrischer, offener Behälter mit einem Nennvolumen von 5,5 m3

    Behälter DIN 30720-01 - A 5,5

  • Symmetrischer, offener Behälter mit einem Nennvolumen von 10 m3

    Behälter DIN 30720-01 - S 10

  • Symmetrischer Behälter mit Deckeln und mit einem Nennvolumen von 10 m3

    Behälter DIN 30720-01 - SD 10

  • Asymmetrischer, offener Behälter mit einseitig gerader Stirnwand ohne Schüttkante mit einem Nennvolumen von 20 m3

    Behälter DIN 30720-02 - A - 20 - G