
Sicherer Einsatz von Absetzkippern
(DGUV Information 214-016)
Information
(bisher BGI 5004)
![]() | DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
Stand der Vorschrift: Ausgabe Februar 2017

Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
Einführung | |
Begriffe | 1 |
Absetzkipperfahrzeuge. | |
Absetzkippeinrichtungen | |
Absetzbehälter | |
Zur Prüfung befähigte Person | |
Verantwortung | 2 |
Grundsätzliches | 2.1 |
Unternehmerpflichten | 2.2 |
Gefährdungsbeurteilung | 2.3 |
Arbeitnehmerpflichten | 2.4 |
Mitbestimmung des Betriebsrates | 2.5 |
Haftung | 2.6 |
Eignung, Unterweisung und arbeitsmedizinische Vorsorge des Fahrpersonals | 2.7 |
Betriebsanweisungen | 2.8 |
Sicherheitstechnische Hinweise zur Beschaffung von Absetzkipperfahrzeugen und Transportanhängern | 3 |
Absetzkippeinrichtung | 3.1 |
Fahrgestell | 3.2 |
Befehlseinrichtungen | 3.3 |
Bedienplatz | 3.4 |
Hubarme | 3.5 |
Hydraulische Einrichtungen | 3.6 |
Kettenaufhängevorrichtungen | 3.7 |
Abstützungen | 3.8 |
Kipphaken | 3.9 |
Fangseile oder -ketten | 3.10 |
Arbeitsplätze auf Fahrzeugen | 3.11 |
Einrichtungen zur Sicherung des Behälters auf dem Fahrzeug | 3.12 |
Pneumatische Einrichtungen | 3.13 |
Einrichtungen zur Sicherung von Hilfsmitteln auf dem Absetzkipperfahrzeug | 3.14 |
Sicherheitstechnische Hinweise zur Beschaffung von Absetzbehältern | 4 |
Bauarten von Absetzbehältern | 4.1 |
Bezeichnung von Absetzbehältern | 4.2 |
Kipplager | 4.3 |
Aufhängezapfen | 4.4 |
Stapelsicherung | 4.5 |
Bewegliche Anbauteile | 4.6 |
Sonderbehälter | 4.7 |
Allgemeines | 5 |
Quetsch- und Scherstellen | 5.1 |
Kennzeichnung | 5.2 |
Sicherer Umgang mit Absetzbehältern | 6 |
Sicherer Umgang mit Absetzbehältern | 6.1 |
Aufnehmen von Absetzbehältern | 6.2 |
Absetzen von Absetzbehältern | 6.3 |
Transport von Absetzbehältern und Sicherheit im Straßenverkehr | 6.4 |
Ladungssicherung | 6.5 |
Kippen des Absetzbehälters | 6.6 |
Aufnehmen, Absetzen und Kippen von Absetzbehältern in der Nähe von elektrischen Freileitungen | 6.7 |
Auf dem Betriebshof | 6.8 |
Wartung und Reparatur | 7 |
Prüfung von Absetzkipperfahrzeugen, Transportanhängern und Absetzbehältern | 8 |
Auswahl der zur Prüfung befähigten Person | 8.1 |
Prüfung der Absetzkipperfahrzeuge durch eine zur Prüfung befähigte Person | 8.2 |
Prüfung der Absetzbehälter und Arbeitsmittel durch eine zur Prüfung befähigte Person | 8.3 |
Sicht- und Funktionskontrolle durch den Fahrzeugführer | 8.4 |
Nachweis der Prüfungen | 8.5 |
Persönliche Schutzausrüstung | 9 |
Anhang 1 | |
Gesetze/Verordnungen/Technische Regeln | 1 |
Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit | 2 |
Vorschriften | 2.1 |
Regeln | 2.2 |
Informationen | 2.3 |
Grundsätze | 2.4 |
Normen/VDE- und VDI-Bestimmungen | 3 |
Prüffristen | Anhang 2 |
Muster-Prüfbefund: Prüfung von Absetzbehältern durch eine zur Prüfung befähigte Person | Anhang 3 |
Muster-Checkliste: Sicht- und Funktionskontrolle des Fahrzeuges vor Beginn der Arbeitsschicht durch das Fahrpersonal | Anhang 4 |
Einführung

Abb. 1 Absetzkipper
Diese DGUV Information wendet sich an Unternehmerinnen, Unternehmer und Beschäftigte, um ihnen Hilfen für ein sicheres Arbeiten mit Absetzkipperfahrzeugen, dazugehörigen Transportanhängern und Absetzbehältern an die Hand zu geben.
Voraussetzungen für ein sicheres Arbeiten mit Absetzkipperfahrzeugen, Transportanhängern und Absetzbehältern sind sowohl von der Unternehmensführung als auch von der Fahrzeugführerin bzw. dem Fahrzeugführer zu schaffen.
Diese DGUV Information soll Unternehmen unterstützen bei dem
Beschaffen, Ausrüsten und Auswählen von Fahrzeugen, Transportanhängern und den zugehörigen Absetzbehältern,
Bereitstellen von Fahrzeugen, Transportanhängern und Absetzbehältern,
Erstellen von Gefährdungsermittlungen und -beurteilungen sowie
Unterweisen von Beschäftigten.
Diese DGUV Information soll der Fahrerin bzw. dem Fahrer behilflich sein bei dem
Benutzen von Fahrzeugen, Transportanhängern und Absetzbehältern,
Erkennen von Gefährdungen sowie
Vermeiden von Unfällen und Gesundheitsgefahren im Umgang mit Absetzkippern.
Am Seitenrand finden Sie Hinweise auf zugrunde liegende Gesetze, wichtige Vorschriften, das Regelwerk der Unfallversicherungsträger, Arbeitshilfen, weiterführende Materialien usw. Konkrete Anleitungen oder Hilfen sind rot oder grün markiert.
Zu den Arbeiten mit Absetzkipperfahrzeugen und Transportanhängern gehören Tätigkeiten, die so umfassend sind, dass sie in speziellen, von der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) erarbeiteten DGUV Informationen behandelt werden, z. B.
DGUV Information 214-080 "Sicheres Kuppeln von Fahrzeugen" (bisher BGI 599)
DGUV Information 214-003 "Ladungssicherung auf Fahrzeugen" (bisher BGI 649)
Impressum
Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet "Fahrzeuge" des
Fachbereichs "Verkehr und Landschaft" der DGUV
Ausgabe: Februar 2017
DGUV Information 214-016 (bisher BGI 5004)
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen