
Abschnitt 1.7
Fachbereiche und Sachgebiete der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Organisation und Aufgaben (DGUV Grundsatz 300-001)
Fachbereiche und Sachgebiete der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Organisation und Aufgaben (DGUV Grundsatz 300-001)
Abschnitt 1.7 – 7 Kosten
Die entsendenden Stellen tragen grundsätzlich die ihnen durch die Mitwirkung in den Fachbereichen/Sachgebieten entstehenden Kosten selbst.