DGUV Grundsatz 300-001 - Fachbereiche und Sachgebiete der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) - Organisation und Aufgaben -

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Anhang 1 - Aufgaben der Vertretungen der DGUV in Fachbereichen/Sachgebieten

Die Vertretungen der DGUV haben zur Wahrung der Interessen aller DGUV Mitglieder insbesondere folgende Aufgaben:

  • Unterstützung der Leitung des jeweiligen Fachbereiches/Sachgebietes, insbesondere bei der Koordination von fachbereichs- und sachgebietsübergreifenden Themen sowie der Sicherstellung der Beteiligung aller betroffenen Kreise an den Arbeiten des jeweiligen Fachbereiches/Sachgebietes.

  • Sicherstellung der Beachtung der fachpolitischen Beschlüsse und Rahmenbedingungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Tätigkeit der Fachbereiche/Sachgebiete.

  • Unterstützung bei der Erstellung von Entwürfen des Vorschriften- und Regelwerkes der DGUV im jeweiligen Fachbereich/Sachgebiet.

  • Hinwirken auf eine einheitliche und widerspruchsfreie Rechtsanwendung in der Prävention.

  • Sicherstellung des Informationstransfers und -austausches innerhalb der DGUV über die Tätigkeit der Fachbereiche/Sachgebiete.