
Abschnitt 5 BGV D36 DA
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Leitern und Tritte (DA zu BGV D36)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Leitern und Tritte (DA zu BGV D36)
Abschnitt 5 BGV D36 DA – Zu § 2 Abs. 4:
Dreiteilige Mehrzweckleitern in der Leiterbauart Stehleitern werden auch als Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter bezeichnet.