
Abschnitt 18 BGV D36 DA
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Leitern und Tritte (DA zu BGV D36)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Leitern und Tritte (DA zu BGV D36)
Abschnitt 18 BGV D36 DA – Zu § 9 Abs. 1:
Standsicherheit für vergleichbar hohe Stehleitern siehe Durchführungsanweisungen zu § 10 Abs. 1.