
Abschnitt 91
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Abschnitt 91 – Zu § 28 Abs. 2:
Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn die Freiräume nach Anhang 1 "Freiraummaße bei Bolzenkupplungen" eingehalten sind.