
Abschnitt 52
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Abschnitt 52 – Zu § 18:
Siehe auch BG-Regel "Hydraulik-Schlauchleitungen - Regeln für den sicheren Einsatz" (BGR 237) (in Vorbereitung) und DIN EN 982 "Sicherheit von Maschinen; Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile; Hydraulik".