
Abschnitt 44
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Abschnitt 44 – Zu § 14 Abs. 1:
Zu Betätigungseinrichtungen siehe auch § 10 Abs. 1.
Deutlich wahrnehmbar sind Signale, die sich vom Schallpegel des Arbeitsmittels deutlich abheben. Siehe auch DIN EN ISO 7731 "Ergonomie; Gefahrensignale für öffentliche Bereiche und Arbeitsstätten; Akustische Signale".
Siehe auch DIN EN 1501-1 "Abfallsammelfahrzeuge; Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen; Teil 1: Hecklader".