DGUV Vorschrift 70 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift ...

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Abschnitt 33 , Zu § 8 Abs. 7:
Abschnitt 33
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Titel: Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Vorschrift 70 DA
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 33 – Zu § 8 Abs. 7:

Siehe auch "Führerhausrichtlinien" zu StVZO und DIN 30701 "Kommunalfahrzeuge; Allgemeine Anforderungen".

Hinsichtlich der Verglasung ist diese Forderung z. B. erfüllt, wenn für die Verglasung der Fenster und Türen Sicherheitsglas verwendet wird.