
Abschnitt 33
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Abschnitt 33 – Zu § 8 Abs. 7:
Siehe auch "Führerhausrichtlinien" zu StVZO und DIN 30701 "Kommunalfahrzeuge; Allgemeine Anforderungen".
Hinsichtlich der Verglasung ist diese Forderung z. B. erfüllt, wenn für die Verglasung der Fenster und Türen Sicherheitsglas verwendet wird.