DGUV Vorschrift 70 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift ...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 136 , Zu § 47 Abs. 2:
Abschnitt 136
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Titel: Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Vorschrift 70 DA
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 136 – Zu § 47 Abs. 2:

Anhängefahrzeuge mit Drehschemellenkung neigen bei stark eingeschlagener Zuggabel zum Kippen, insbesondere bei außermittiger Lage des Ladungsschwerpunktes oder unebenem Gelände, weshalb große Einschlagwinkel zwischen Zuggabel und Fahrzeuglängsachse vermieden werden sollten.