
Abschnitt 136
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Abschnitt 136 – Zu § 47 Abs. 2:
Anhängefahrzeuge mit Drehschemellenkung neigen bei stark eingeschlagener Zuggabel zum Kippen, insbesondere bei außermittiger Lage des Ladungsschwerpunktes oder unebenem Gelände, weshalb große Einschlagwinkel zwischen Zuggabel und Fahrzeuglängsachse vermieden werden sollten.