DGUV Vorschrift 70 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift ...

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Abschnitt 132 , Zu § 45 Abs. 4:
Abschnitt 132
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Titel: Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Vorschrift 70 DA
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 132 – Zu § 45 Abs. 4:

Einrichtungen sind z. B. ausreichend dimensionierte, mindestens 0,25 m hohe Anschläge mit einer Gefahrenkennzeichnung nach § 12 der Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8) oder Aufschüttungen.