
Abschnitt 130
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (bisher: BGV D29 DA)
Abschnitt 130 – Zu § 45 Abs. 1:
Zu Fahrwegen und Bereichen für Müllsammelfahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge) siehe auch BG-Regel "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten der Abfallwirtschaft; Teil 1: Sammlung und Transport von Abfall" (BGR 238-1).