
Abschnitt 5
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (bisher: BGV D27 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (bisher: BGV D27 DA)
Abschnitt 5 – Zu § 3 Abs. 2 Nr. 1:
Die Unfallverhütungsvorschriften "Flurförderzeuge" (VBG 12a) und "Kraftbetriebene Flurförderzeuge" (VBG 12b) wurden mit Inkrafttreten der Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D27, bisherige VBG 36) außer Kraft gesetzt; siehe § 41.