
Abschnitt 52
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (bisher: BGV D27 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (bisher: BGV D27 DA)
Abschnitt 52 – Zu § 33 Abs. 1 und 2:
Hinsichtlich des Begriffes "Nebenarbeiten" siehe Durchführungsanweisungen zu § 34.