
Abschnitt 50
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (bisher: BGV D27 DA)
Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (bisher: BGV D27 DA)
Abschnitt 50 – Zu § 30:
Die Forderung hinsichtlich technischer Maßnahmen ist z.B. erfüllt, wenn die hierfür nach DIN 15185-2 vorgesehenen technischen Maßnahmen durchgeführt sind.